Entscheidung europ. Gerichtshof für Menschenrechte vom 24.3.2009
Wenn man in solch einer Situation leben muss wie ich dann ist Hoffnung auf Veränderung
oft das einzige, was einen am Leben hält. Eine solche Veränderung kann es nur geben,
wenn eine Beschwerde gegen das Menschenexperiment mit mir akzeptiert wird oder
aber man mir die für das Experiment verantwortliche Organisation nennt. Diese Kenntnis
dürfte fast jeder haben, so mein Vorwurf.
Die andere Möglichkeit am Leben zu bleiben ist die Liebe zu einer Frau, welche einem die
Hoffnung machen sollte, die Leiden bis zur Beendigung des Experiments zu ertragen um
anschließend mit ihr glücklich sein zu können.
Das sind die 2 Möglichkeiten die suizidale Gedanken zu stoppen.
Im Falle der Entscheidung des europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 24.3.2009
hatte ich keine wirkliche, andere Hoffnung mehr als die einer erfolgreichen Beschwerde,
welche damit zunichte gemacht wurde.
Um mich am Leben zu halten wählte ich eine weitere, wenn auch relativ sinnlose
Beschwerde dagegen beim Ombudsman, nachdem ich ein Fax an den europäischen Gerichtshof
und eine Kopie an das Bundesamt für Migration geschickte hatte:
Man kann anhand dem, was ich geschrieben habe, erkennen, dass ich ohne viel
Nachdenken nach einer Lösung gesucht habe, mich am Leben zu halten. Die
begründete Beschwerde sah dann so aus: