Asylgesuche
Heute (14.12.11) habe ich die Entscheidung meiner ePetition, welche ich
zum Zwecke der (Grund-)Gesetzesänderung eingereicht habe,
bekommen.
Der Petitionsausschuss in Person von Frau Kersten Steinke
folgt damit der Stellungnahme des Bundesministerium und
streitet somit jedes Vorhandensein von Menschenexperimenten
wie ich sie in meiner Petition beschrieben habe, ab.
Aus einer Anhörung beim Landgericht 9.1.2012:
Udo:
"Ich hatte in der Schweiz im Radio [12.12.11; LFM] meine Stimme gehört..."
Es handelte sich dabei um einen Teil meines Anrufes
bei der Kantonspolizei vom 1.12.2010, als ich Selbstmordgedanken
hatte und diesbzgl. sagte: "Es wird nimma [=nicht mehr] besser".
"Ich gehe davon aus, dass mit mir ein Menschenexperiment
durchgeführt wird. Mein gesamtes Leben ist manipuliert.
Das sind alles Schauspieler : Natascha Kampusch,
die Sauerlandgruppe, Kurnaz und El-Masri.Das ist alles Show
...
Mir war auch schon vorher klar, dass Sie meine Beschwerde
ablehnen werden, weil Sie gar nicht die Kompetenz haben, zuzugeben,
dass mit mir eine Menschenexperiment durchgeführt wird"
...
Richterin:
"Ich erklärte dem Betroffenen[Udo], dass ich durchaus diese Aussagen
treffen könnte, wenn ich nur überzeugt wäre, dass tatsächlich ein
Menschenexperiment durchgeführt würde. Ich erläuterte dem
Betroffenen, das ich seine Einschätzung für krankheitsbedingt halte,
dass er die Dinge anders und unzutreffend wahrnimmt.
Er sieht sich in seiner Ansicht bestätigt, mir fehle die Kompetenz"
da ich davon ausgehe, dass die Richterin weiß, dass das Schauspieler
sind und es trotzdem nicht zugibt.
Beide Entscheidungen liegen dem Verfassungsgericht zur Prüfung auf
Grundgerechtsverletzungen vor (siehe Aktuelles auf udo-schumann.de )
Ich habe Asylgesuche an verschiedene Botschaften geschickt. Ich soll mich
an die Flüchtlingsorganisation der UN wenden. siehe z.B:
Please note, under the
Refugee Category, you are required to contact the United Nations High
Commissioner for Refugees (UNHCR) in the first instance.
Aus der Email-Antwort einer UNHCR (24.4.12)-Stelle:
However, if a person is unwilling or unable to seek
the protection of these authorities and, in the event
that this person finds himself/herself outside a country
in which he/she has no effective protection, we would
advise him/her to contact UNHCR immediately
upon arriving in a country of asylum for further
assistance. Grund der Asylgesuche ist Diskriminierung. Man behauptet, dass
ich an einer psychischen Krankheit(F20.0) leide anstatt zuzugeben, dass
ich Hauptperson eines Menschenexperiments bin.
Handbuch zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus:
(c) Discrimination
54. ... It is only in certain circumstances that discrimination will amount to persecution.
This would be so if measures of discrimination lead to consequences of a substantially prejudicial nature for the person concerned, e.g. serious restrictions on his right
to earn his livelihood, ...