Asylgesuch Schweiz
Nachdem ich festgestellt hatte, dass die deutschen Verantwortlichen
ernsthaft offiziell behaupten, dass ich an einer Schizophrenie leide
und sie dies meiner Ansicht nach wider besseren Wissens tun,
habe ich Ende 2007 in der Schweiz Asylantrag gestellt mit
genau diesem Vorwurf.
Eingereichte Beweismittel war daher die Bescheinigung des
Arztes.
Der "Sozialarbeiter", welcher phonetisch in den Dokumenten der
Kanadier bei meiner Abschiebung und in der Entscheidung des Supreme
Courts im Falle El-Masri vs. USA auftaucht, ist: Mathias Kneisler.
Sozialarbeiter sind nicht kompetent solche Diagnosen zu machen.
Das eingereichte Beweismittel enthielt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
aufgrund von paranoider Schizophrenie durch Frau Dr. Bose, welche ich
nur aus zwei Gesprächen von früher kannte und welche mich damals
für ein paar Tage mit dem Medikament "Abilify" behandelt hatte.

Unverständlicherweise für mich hat weder das Bundesamt für Migration
noch das Bundesverwaltungsgericht, bei welchem ich noch meinen
Artikel zur Schrödingergleichung als Beweis eingereicht hatte, verstanden,
was ich mit meinen Beweismittel bezweckte. In meinem Schreiben
an das Bundesgericht wegen meiner Aufenthaltgenehmigung habe ich
das Thema noch einmal aufgegriffen:
...
Das [Kantons-]Gericht behauptet, dass mein Asylgesuch abgelehnt wurde mangels Beweise und ich bis zum heutigen Tag keine Dokumente einer solchen Verfolgung gebracht hätte.:“ le recourant semble alléguer une persecution...“.
Dieser Ansicht muss ich entschieden widersprechen:
Ich habe den schweizerischen Behörden Dokumente gegeben, welche zeigen, dass ich aufgrund der Aussagen deutscher Behörden in Kanada volle 2 Monate sinnlos mit Medikamenten abgefüllt wurde, welche meinen gesundheitlichen Zustand wesentlich verschlechterten. Des Weiteren wurde ich aufgrund dieser Aussagen des Landes verwiesen und nach Deutschland zurückgeflogen.
Ich betrachte das als eine Verfolgung!
Objektive Beweise für eine Paranoia oder paranoide Schizophrenie liegen nicht vor, hingegen entnehme ich Aussagen schweizerischer Psychologen wie z.B. Frau Dr. F. Gamma(CHUV) und den Juristen in den
Rechtsverhandlungen im Krankenhaus in Vancouver, dass zudem die Medikamentendosis zu hoch gewesen sei. Des Weiteren wurde ich in Deutschland von den Behörden ohne arbeitspsychologische Tests einfach für arbeitsunfähig erklärt, welches zur Folge hatte, dass mir in Deutschland die Sozialhilfe gestrichen wurde. Trotz angeblicher anderer Meinung des zuständigen, deutschen Sozialamtes wurde eine einstweiligen Verfügung o.ä. gegen meinen Vermögensverlust nicht erwirkt,
was Ihnen zeigt, dass ich in Deutschland keinerlei positive Unterstützung hatte.
Die paradoxe und situationsverschlimmernde Haltung war, dass ich mir trotz (angeblicher) Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsstelle suchen sollte.
Meine psychischen Probleme, welche Folge der Geschehnisse in Deutschland und Kanada sind, stellen jedoch in der Tat bis zum heutigen Zeitpunkt eine Einschränkung meiner Arbeitsfähigkeit dar.
Eine Entscheidung in dieser Sache (Härtefall bzw. auch Asylgesuch) kann nur mittels eines gerichtlichen, psychologischen Gutachten schweizerischer Behörden erfolgen. Ein solches Gutachten liegt meines Wissens nicht vor. Abgesehen
davon, glaube ich nicht, dass man in meinem Fall anders entscheiden kann, als mir eine Aufenthaltsgenehmigung als Härtefall zu geben.
Denn ungeachtet dessen, ob die Verfolgung deutscher Behörden als real oder nicht real zu betrachten ist, so hat sie doch dazu geführt, dass ich es vorzog 2 Monate in einem Flüchtlingslager zu verbringen, anstatt nach Deutschland
zurückzukehren. Die Bedingungen in einem solchen Lager gelten als schlechter, als die einer offenen Vollzugsanstalt.
Dazu wäre zu sagen, dass man nicht einmal etwas zu Trinken ins Flüchtlingslager
nehmen darf und daher aus dem Wasserhahn trinken muss.
Das mag für Afrikaner Luxus sein. Für Jemand aus Deutschland ist das ein
unverständliches Verbot und ein Verstoss gegen die Menschenwürde.
Eine Änderung der Ansicht und Verhaltensweise deutscher Behörden ist bisher nicht eingetreten
...
Meiner Ansicht nach bin ich die Hauptperson eines globalen Menschenexperiments und eine Beschwerdemöglichkeit stand mir in der europäischen Gemeinschaft bis zum heutigen Tag nicht zur Verfügung. In einem solchen mit modernster Technik der Gedankenmanipulation durchgeführten Experiment bedarf es des Rechtes einer wirksamen Beschwerdemöglichkeit,
welche nicht gegeben ist und eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof wurde abgewiesen.
Eine Änderung der Ansicht deutscher Behörden ist auch heute
(4.5.12) noch nicht eingetreten und schaut
man ins Handbuch für Asylverfahren muss man den schweizerischen Behörden
Verfahrensversäumnisse vorwerfen:
208. The examiner should, in such cases, whenever possible, obtain expert medical
advice. The medical report should provide information on the nature and degree of
mental illness and should assess the applicant’s ability to fulfil the requirements normally
expected of an applicant in presenting his case (see paragraph 205 (a) above). The
conclusions of the medical report will determine the examiner’s further approach.