öffentliche Anhörung Landgericht 19.4.12 (Widerpruch Betreuungssache)
Udo:
Gesundheitlich geht es mir ganz gut. Aber die Gesamtsituation macht
mir zu schaffen.
Ich fühle mich verarscht [insbesondere durch das Abstreiten, dass ich
Hauptperson eines Menschenexperimentes bin] und habe das Gefühl,
auch nicht die gleichen Rechte wie andere zu haben.
Das macht mich aggressiv. Die Aggression richte ich dann
gegen mich selber. Ich habe dann das Gefühl, dass es keinen Sinn
mehr macht in dieser Welt zu leben.
...
Ich würde gern zurück in die Schweiz. Zumal dort auch eine Frau lebt,
mit der ich mir vorstellen kännte, nach Beendigung des
Menschenexperiments zusammenzuleben und zu heiraten.
...
Sachverständige:
...
Ausweislich meiner Unterlagen wurder erstmals im Jahre 2002 bei dem
Betroffenen die Diagnose paranoide Schizophrenie(F20.0) gestellt.
Wir selbst sind ebenfalls dieser Ansicht.
...
Bei Krisensitutation wie ...
kann es immer wieder zur Selbstmordgefährdung kommen.
Der Betroffene kann jederzeit in eine Krise kommen.
Der Betroffene (Udo) übergibt dem Gericht ein Schreiben:
Aus dem Entscheid vom Landgericht (24.4.12):
Anstatt sich um seine eigenen finanziellen oder
sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten zu kümmern,
verfolgt er aussichtlose Widerspruchsverfahren bzw.
Verfassungsbeschwerden.
Aufgrund dessen braucht Herr Schumann einen Betreuer und aufgrund solcher
Entscheide und Gerichts-Kommentare hält er Deutschland für keinen
Rechtsstaat.
Ich bin natürlich wieder in die Schweiz zurückgekehrt und habe dort heute
(2.5.12) einen Einblick in ein paar Unterlagen bekommen.
Bekanntlich darf man, da man mich für psychisch krank hält, mich nicht nach
Deutschland zurücktransportieren sofern es ein ärztlichen Vorbehalt gibt.
(Asylgesetz Art 45; Absatz 2 bzw. Art 69. Abs 3:
L’autorité compétente peut reporter l’exécution du renvoi ou de l’expulsion pour
une période appropriée lorsque des circonstances particulières telles que
des problèmes de santé de la personne concernée ...le justifient )
Diesen gab es, jedoch wurde dort auch eine angebliche Möglichkeit des
Rücktransports aufgezeigt
(ärztlicher Brief vom 17.12.10 an den Service de la Population):
...
où il se sent davantage exposé, et qu'il mettrait fin à ses jours.
...
il me paraît justifié qu'une décision favorable au [service] de votre part
soit assortie d'une clause selon laquelle il devrait alors se soumettre
à un suivi et contrôle médical psychiatrique de durée à priori
non-determinée, car non-déterminable à ce jour. Par ailleurs une
décision de renvoi devrait impérativement être accompagnée de mesures
de protection de la vie de Mr. Schumann, un risque réel de passage à
l'acte suicidaire étant alors présent.
Art 69 Abs4:
Avant de renvoyer ou d’expulser un étranger mineur non accompagné,
l’autorité compétente s’assure qu’il sera remis à un membre de sa famille,
à un tuteur ou à une structure d’accueil pouvant garantir sa protection
dans l’Etat concerné.
Udo: Das geht nicht. In der Schweiz wurde ich (meines Wissens) nicht entmündigt.