Asylgesuch Kanada Teil 3
Exhibit C1: Abandonment Decision on a Claim for Refugee Protection (page 16):
Ich wurde am 14.10.2005 zwangshospitalisiert und hatte keine Möglichkeit
die Unterlagen auszufüllen.
Ich habe die Nachricht vom 17.11.2005 nie bekommen und den Asylgesuch am 29.11.2005
wegen der unzumutbaren, medikamentösen Zwangsbehandlung zurückgezogen:
Mr. G accompanied client to LISQ on 29NOv05 to the IRB to withdraw the claim.
Exhibit C1 : From the letter of M. Kneissler (page 10-11):
He[Udo Schumann] never had any access to his illness
Mein Vorwurf beim Asylgesuch war unzulässige Überwachung und z.B. Veränderung
der Daten auf meinem Computer, welche mich krank machten.
Mir war nicht bekannt, welche Ansicht die Ärzte als Ursache der Krankheitssymptome hatten,
da ich wie H. Kneissler auch angibt, keine Einsicht in meine Gesundheitsakte hatte.