Abschiebung aus Kanada-exclusion order 5.12.2005 Kanada

Veröffentlicht auf von udoschumann

Es ist vielleicht nicht sehr klug Gerichtsverhandlungen unkommentiert

ins Internet zu stellen. Ich bin davon ausgegangen, dass genügend Leute

wissen, dass ich  Hauptperson eines Menschenexperimentes bin und daher

überwacht werde und aufgrund dieser und anderer Dinge reagieren hätten

sollen.

Deshalb scheint es mir angebracht einige Aussagen der Gerichtsverhandlung,

welche ich als Beweismaterial bei meinem Asylgesuch in der Schweiz

angegeben hatte, zu kommentieren.

Der Grund dafür ist, dass ich wirklich überwacht werde und an keinem

Verfolgungswahn leide und die verantwortliche Organisation in der BRD

dies hätte richtig stellen müssen.

 

Zuerst ein paar Informationen von mir  zu einigen Aussagen:

 

 

He wishes to return to Germany. He has family there. He has physicians that can

continue his treatment and he has no family and limited support here in Canada.

He withdrew -- well, his refugee claim was abandoned,...

 

Das entsprach nicht ganz der Wahrheit. Ich hatte mein Asylgesuch

zurückgenommen, da die Zwangsbehandlung mit den Medikamenten für mich

eine Folter darstellte und ich diese sofort beenden wollte.

Und die Formulare, welche ich für das Asylgesuch fristgerecht hätte ausfüllen

müssen, konnte ich aufgrund der Zwangseinweisung nicht mehr ausfüllen.

 

Das Erste, was ich daher dann in Deutschland gemacht hatte, war ein

Absetzen der Medikamente und eine Anfrage auf Auskunft an den

Bundesnachrichtendienst, die Bundeswehr, die Polizei und das WHO.

 

 

The fact that Mr. Schumann eventually was banned from entering the Research

Department because he became sexually insistent with respect to a woman that he

fell in love with in 2003

 

 

Ich kannte die Frau von 1996 als wir im selben Forschungslabor gearbeitet

hatten und sie, ich und eine Freundin von ihr sind einmal an ihrem

Geburtstag gemeinsam etwas Trinken gegangen (Einladung kam von ihr).

Ihr Kopfwenden bei einem  Besuch eines Freundes von mir in der

Textilchemie und ihren, (verliebten) Blick hatte ich als eindeutige Aufforderung

verstanden. Es handelte sich offenbar um ein bzw. mehrere  Missverständisse.

Als ich aus Angst später einmal eine anonyme Email

(ich benutzte einen Anonymizer mittels einer Internetseite)

mit privaten Informationen über mich geschrieben hatte (Jahr 2002), bekam

ich eine Antwort-Email, welche auch noch an andere Personen weitergeleitet

worden ist.


Wir wissen alle, wer mich seit Wochen belästigt

 

stand da, soweit ich mich erinnere, drin.

Es handelte sich des Weiteren um ein Verbot das Institut der  Textilchemie

ohne vorherige Erlaubnis von bestimmten Professoren zu betreten.

Ich war gerade dabei zu prüfen an wen sie die Email noch geschickt hatte,

als mein Finger über der Löschtaste zuckte und ich, da ich leicht unter

Schock stand, die Email auch nicht wieder herstellte.

Ich glaube nicht, dass man so etwas als "sexually insistent" bezeichnen kann,

und hätte mich, obwohl die anonyme Email von mir stammte, mich gegen

den Vorwurf der wochenlangen Belästigung wehren müssen, da dies beim

besten Willen nicht meine Absicht war und es das Ergebnis von einigen,

sehr merkwürdigen Missverständnissen war, welche ich nicht alle hier

erwähnen möchte. 


 

 

I do not agree with Mr. Huzel that the legislation is restricted solely to other persons,

not the person concerned.

...

he poses a danger to his own safety and, in my opinion, he is a member of the public

 

So eine Meinung kann man eigentlich nicht vertreten. Die Richterin kam

auch nach der Verhandlung zu mir und hat mich extra darauf hingewiesen,

dass ich dagegen Einspruch einlegen könnte. Das Ganze war für mich

eine paradoxe Situation. Ich wählte wie vorhin schon erwähnt das kleinere Übel

um der Folter durch die Medikamente zu entgehen.

Da ich mit der Einnahme der Medikamente nicht einverstanden war und sich

mein Gesundheitszustand nicht besserte wurde die Dosis jede Woche erhöht

und in einem Land, welches mich folterte, hatte ich auch beim besten Willen

nichts mehr verloren.

 

Schlimm nur ist, dass trotz der eingereichten Dokumente, das

Bundesverwaltungsgericht der Schweiz in seinem Urteil vom 11.1.2007

die Ansicht hatte:


dass den Akten auch keine Hinweise auf eine im heutigen Zeitpunkt bestehende

akute Eigengefährdung des Beschwerdeführers zu entnehmen ist

 

Man muss kein Psychiater sein um bei Kenntnis dieser als Beweismaterial

eingereichten Unterlagen zu erkennen, dass ein abgelehntes Asylgesuch

zu einer akuten Eigengefährdung führen kann oder wird.


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