Abschiebung aus Kanada-exclusion order 5.12.2005 Kanada
Es ist vielleicht nicht sehr klug Gerichtsverhandlungen unkommentiert
ins Internet zu stellen. Ich bin davon ausgegangen, dass genügend Leute
wissen, dass ich Hauptperson eines Menschenexperimentes bin und daher
überwacht werde und aufgrund dieser und anderer Dinge reagieren hätten
sollen.
Deshalb scheint es mir angebracht einige Aussagen der Gerichtsverhandlung,
welche ich als Beweismaterial bei meinem Asylgesuch in der Schweiz
angegeben hatte, zu kommentieren.
Der Grund dafür ist, dass ich wirklich überwacht werde und an keinem
Verfolgungswahn leide und die verantwortliche Organisation in der BRD
dies hätte richtig stellen müssen.
Zuerst ein paar Informationen von mir zu einigen Aussagen:
He wishes to return to Germany. He has family there. He has physicians that can
continue his treatment and he has no family and limited support here in Canada.
He withdrew -- well, his refugee claim was abandoned,...
Das entsprach nicht ganz der Wahrheit. Ich hatte mein Asylgesuch
zurückgenommen, da die Zwangsbehandlung mit den Medikamenten für mich
eine Folter darstellte und ich diese sofort beenden wollte.
Und die Formulare, welche ich für das Asylgesuch fristgerecht hätte ausfüllen
müssen, konnte ich aufgrund der Zwangseinweisung nicht mehr ausfüllen.
Das Erste, was ich daher dann in Deutschland gemacht hatte, war ein
Absetzen der Medikamente und eine Anfrage auf Auskunft an den
Bundesnachrichtendienst, die Bundeswehr, die Polizei und das WHO.
The fact that Mr. Schumann eventually was banned from entering the Research
Department because he became sexually insistent with respect to a woman that he
fell in love with in 2003
Ich kannte die Frau von 1996 als wir im selben Forschungslabor gearbeitet
hatten und sie, ich und eine Freundin von ihr sind einmal an ihrem
Geburtstag gemeinsam etwas Trinken gegangen (Einladung kam von ihr).
Ihr Kopfwenden bei einem Besuch eines Freundes von mir in der
Textilchemie und ihren, (verliebten) Blick hatte ich als eindeutige Aufforderung
verstanden. Es handelte sich offenbar um ein bzw. mehrere Missverständisse.
Als ich aus Angst später einmal eine anonyme Email
(ich benutzte einen Anonymizer mittels einer Internetseite)
mit privaten Informationen über mich geschrieben hatte (Jahr 2002), bekam
ich eine Antwort-Email, welche auch noch an andere Personen weitergeleitet
worden ist.
Wir wissen alle, wer mich seit Wochen belästigt
stand da, soweit ich mich erinnere, drin.
Es handelte sich des Weiteren um ein Verbot das Institut der Textilchemie
ohne vorherige Erlaubnis von bestimmten Professoren zu betreten.
Ich war gerade dabei zu prüfen an wen sie die Email noch geschickt hatte,
als mein Finger über der Löschtaste zuckte und ich, da ich leicht unter
Schock stand, die Email auch nicht wieder herstellte.
Ich glaube nicht, dass man so etwas als "sexually insistent" bezeichnen kann,
und hätte mich, obwohl die anonyme Email von mir stammte, mich gegen
den Vorwurf der wochenlangen Belästigung wehren müssen, da dies beim
besten Willen nicht meine Absicht war und es das Ergebnis von einigen,
sehr merkwürdigen Missverständnissen war, welche ich nicht alle hier
erwähnen möchte.
I do not agree with Mr. Huzel that the legislation is restricted solely to other persons,
not the person concerned.
...
he poses a danger to his own safety and, in my opinion, he is a member of the public
So eine Meinung kann man eigentlich nicht vertreten. Die Richterin kam
auch nach der Verhandlung zu mir und hat mich extra darauf hingewiesen,
dass ich dagegen Einspruch einlegen könnte. Das Ganze war für mich
eine paradoxe Situation. Ich wählte wie vorhin schon erwähnt das kleinere Übel
um der Folter durch die Medikamente zu entgehen.
Da ich mit der Einnahme der Medikamente nicht einverstanden war und sich
mein Gesundheitszustand nicht besserte wurde die Dosis jede Woche erhöht
und in einem Land, welches mich folterte, hatte ich auch beim besten Willen
nichts mehr verloren.
Schlimm nur ist, dass trotz der eingereichten Dokumente, das
Bundesverwaltungsgericht der Schweiz in seinem Urteil vom 11.1.2007
die Ansicht hatte:
dass den Akten auch keine Hinweise auf eine im heutigen Zeitpunkt bestehende
akute Eigengefährdung des Beschwerdeführers zu entnehmen ist
Man muss kein Psychiater sein um bei Kenntnis dieser als Beweismaterial
eingereichten Unterlagen zu erkennen, dass ein abgelehntes Asylgesuch
zu einer akuten Eigengefährdung führen kann oder wird.