Schuldfrage, Teil 3

Veröffentlicht auf von udoschumann

unterlassene Hilfeleistung ist kein Kavaliersdelikt insbesondere

nicht, wenn dabei Methoden der psychischen Folter toleriert

werden. Aufgrund ihres Amtes zu mehr befähigt gewesen und 

daher der unterlassenen Hilfeleistung angezeigt, sind:

  • P. Auberson (Ministere Public de l'Arrondissement de Lausanne)
  • M. Krieger (Président Tribunal Cantonal)

Des (versuchten) Mordes angezeigt ist:

  • M. Fonjallaz (Président Tribunal Fédéral)

Begründung: Trotz Wissen meines desolaten Gesundheitszustand

                        (aufgrund von einer vorherigen Hospitalisierung)

                        wurde die Entscheidung des Bundesgericht den Widerspruch

                        für unzulässig zu erklären ohne Beisein eines Arztes ausgehändigt.

                        Der Antwortbrief meiner Nichtzulassungsbeschwerde liegt ungeöffnet

                        beim CHUV aufgrund von Selbstmordgefahr dieser nicht tolerierbaren

                        Ungerechtigkeit.

 

Die weiteren Schuldigen sind von der Strafbehörde zu ermitteln, wie z.B. die verantwortliche

Person des CHUV, ect...

Nach meinen Informationen ist das Professor Stiefel (Ethikkommission Kanton Waadt).

Ebenfalls der unterlassenen Hilfeleistung angezeigt sind folgene Personen,

welche den Datenschutz für wichtiger halten als den Schutz meines

Lebens:

  •       M. Villinger (europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)
  •       H. Thür (Datenschutzbeauftragter des Bundes)
  •       A. Crespo (juriste CHUV)

 

 

Die faulen Ausreden dieser Personen sind nicht strafmildernd. Im Gegenteil.

Alle dieser Personen sind intelligent und kompetent genug, mir helfen zu können. 

 

Wenn jemand  verletzt am Straßenrand liegt, können diese

Herren auch nicht behaupten, dass sie nicht geholfen haben,

weil sie keine  Ärzte sind.

P.S. Das Datum 7.7.2011 dieses Artikels wurde nicht

von mir  verändert.

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