Schuldfrage, Teil 3
unterlassene Hilfeleistung ist kein Kavaliersdelikt insbesondere
nicht, wenn dabei Methoden der psychischen Folter toleriert
werden. Aufgrund ihres Amtes zu mehr befähigt gewesen und
daher der unterlassenen Hilfeleistung angezeigt, sind:
- P. Auberson (Ministere Public de l'Arrondissement de Lausanne)
- M. Krieger (Président Tribunal Cantonal)
Des (versuchten) Mordes angezeigt ist:
- M. Fonjallaz (Président Tribunal Fédéral)
Begründung: Trotz Wissen meines desolaten Gesundheitszustand
(aufgrund von einer vorherigen Hospitalisierung)
wurde die Entscheidung des Bundesgericht den Widerspruch
für unzulässig zu erklären ohne Beisein eines Arztes ausgehändigt.
Der Antwortbrief meiner Nichtzulassungsbeschwerde liegt ungeöffnet
beim CHUV aufgrund von Selbstmordgefahr dieser nicht tolerierbaren
Ungerechtigkeit.
Die weiteren Schuldigen sind von der Strafbehörde zu ermitteln, wie z.B. die verantwortliche
Person des CHUV, ect...
Nach meinen Informationen ist das Professor Stiefel (Ethikkommission Kanton Waadt).
Ebenfalls der unterlassenen Hilfeleistung angezeigt sind folgene Personen,
welche den Datenschutz für wichtiger halten als den Schutz meines
Lebens:
- M. Villinger (europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)
- H. Thür (Datenschutzbeauftragter des Bundes)
- A. Crespo (juriste CHUV)
Die faulen Ausreden dieser Personen sind nicht strafmildernd. Im Gegenteil.
Alle dieser Personen sind intelligent und kompetent genug, mir helfen zu können.
Wenn jemand verletzt am Straßenrand liegt, können diese
Herren auch nicht behaupten, dass sie nicht geholfen haben,
weil sie keine Ärzte sind.
P.S. Das Datum 7.7.2011 dieses Artikels wurde nicht
von mir verändert.