Rechtslage in Deutschland
In Deutschland gilt rechtlich folgendes allgemein:
siehe Arbeitskreis medizinischer Ethik-Kommissionen
Auf anderen Gebieten der biomedizinischen Forschung gilt in Deutschland das Votum einer Ethik-Kommission als rechtlich nicht bindende Empfehlung für den Forscher.
Aus der Email-Konversation von Prof. Dr.Doppelfeld vom 12.02.2010 an mich:
Wenn es zutrifft, dass mit Ihnen in Deutschland Forschung ohne Ihre freie Zustimmung nach Aufklärung durchgeführt wird, müssten Sie sich an Behörden – u.a. Gesundheitsämter, Polizei, Regierungspräsidenten, Staatsanwaltschaft – wenden. Der Europarat hat in diesen Fällen keine Exekutivbefugnisse. Das Gleiche gilt für den „Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik“.
und nach meiner Antwort:
Sehr geehrter Herr Schumann,
vielen Dank für die Darstellung der Schritte, die Sie bereits unternommen haben. Anscheinend sind die Mittel erschöpft.
Einen zusätzlichen Rat vermag ich leider nicht zu geben.