Rechtslage in Deutschland

Veröffentlicht auf von udo-schumann.over-blog.de

In Deutschland gilt rechtlich folgendes allgemein:

siehe Arbeitskreis medizinischer Ethik-Kommissionen

Auf anderen Gebieten der biomedizinischen Forschung  gilt in Deutschland das Votum einer Ethik-Kommission  als rechtlich nicht bindende Empfehlung für den Forscher.

 

Aus der Email-Konversation von Prof. Dr.Doppelfeld vom 12.02.2010 an mich:

 

Wenn es zutrifft, dass mit Ihnen in Deutschland Forschung ohne Ihre freie Zustimmung nach Aufklärung durchgeführt wird, müssten Sie sich an Behörden – u.a. Gesundheitsämter, Polizei, Regierungspräsidenten, Staatsanwaltschaft – wenden. Der Europarat hat in diesen Fällen keine Exekutivbefugnisse. Das Gleiche gilt für den „Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik“.

 

und nach meiner Antwort:

 

Sehr geehrter Herr Schumann,

vielen Dank für die Darstellung der Schritte, die Sie bereits unternommen haben. Anscheinend sind die Mittel erschöpft.

Einen zusätzlichen Rat vermag ich leider nicht zu geben.

 


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