systematisches in den Suizidtreiben Teil 5
Aufgrund der durch die systematischen Provokationen aufgetretenen
Selbstmordgedanken wurde ich zu meiner eigenen Sicherheit
für 8 Tage (17.5-25.5.) in ein psychiatrisches Krankenhaus
(ohne medikamentöse Behandlung) zwangseingewiesen.
Die Einweisung erfolge nach gestellter Strafanzeige.
Ich hatte natürlich einen Widerspruch gegen die Zwangseinweisung
eingelegt:
Ich wurde schon nach einer Woche wieder entlassen, das A.Moinat
weder schwanger noch einen anderen Freund (petit ami) hat und ich
den Psychiatern klar gemacht habe, dass ich mich aufgrund der
Provokationen von der Bevölkerung nicht umbringen werde.
Aufgrund der Zwangseinweisung wurde ein Widerspruch gegen
das Nichtverfolgen der Strafanzeige beim Kantonsgericht eingelegt.
Das Kantonsgericht hat sich einfach dumm gestellt, weshalb ich den
Widerspruch vors Bundesgericht weiterziehen musste.
Aus dem Widerspruch vorm Bundesgericht:
...
Motivation:
Mon recours était clair et il a contenu les points de la décision que' j'ai attaqué
(aucune infraction pénale),
les motifs qui commandent une autre décision (hospitalisation) et les moyens de preuve (l'expertise
des psychiatres, que je n'ai pas et qui le tribunal cantonal doit demander) .
...
auf deutsch:
Mein Widerspruch war klar. Er enthielt den angegriffenen Grund der Entscheidung
(keine strafrechtliche Rechtsverletzung),
die Gründe, welche eine andere Entscheidung verlangen (Zwangseinweisung aufgrund der
seelischen Körperverletzung) und die Beweismittel
(Gutachten der Psychiater, welches vom Kantonsgericht anzufordern ist).
...
Das ich ein erneutes sich dumm stellen oder Abstreiten nicht überleben werde,
wird jeder wohl verstehen. Ich habe alles Menschenmögliche versucht um ein
Ende diese Menschenexperimentes mit mir als Hauptperson zu erreichen.
Es sind die Auswirkungen dieses Experimentes aufgrund dessen ich
systematisch benachteiligt wurde und werde und welches meine Gesundheit
(siehe Zwangseinweisung) kaputt macht.