Entscheidung Beschwerde Nr. 733/11 Schumann./.Deutschland
Art.52 EGMR-VerfO Zuweisung einer Beschwerde an eine Sektion (1) a Der Präsident des Gerichtshofs weist jede nach Artikel 34 der Konvention erhobene Beschwerde einer Sektion zu; b er achtet dabei auf eine gerechte Verteilung der Arbeitslast auf die Sektionen....